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100% Natur - 0% Plastik

Natürlich hygienisch

Hygiene gehört bei der EPAL zur Serienausstattung

Alle Holzpaletten mit dem EPAL Markenzeichen entsprechen den höchsten hygienischen Standards, denn seit 2005 werden alle Paletten nach dem ISPM 15 Standard hergestellt.

Hier finden Sie alle EPAL zertifizierten Ladungsträger für die jeweiligen Einsatzgebiete.
NEU für die Pharma und Chemieindustrie gibt es die neuen EPAL CP-Paletten.

IPPC

Das technische Regelwerk der EPAL verpflichtet seit 2010 alle EPAL-lizenzierten Hersteller und Reparaturbetriebe, den ISPM15 Standard einzuhalten. ISPM 15 steht dabei für Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr. Im Jahre 2002 hat sich die IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agricultural Organization der UN), auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen verständigt, um heimische Wälder vor Schädlingen zu schützen und nationale Einfuhrvorschriften zu harmonisieren. Seit 2009 gibt es eine überarbeitete Version des ISPM 15.

Der ISPM 15 Standard fordert:
>> Behandlung des Vollholzes mit einer anerkannten Maßnahme, z.B. der Hitzebehandlung (HT) von mehr als 56°C über einen Zeitraum von mehr als 30 Minuten
>> Kennzeichnung mit der vorgeschriebenen ISPM 15 Markierung, das IPPC Logo
>> Vollständige Entrindung

Kennzeichnung:

Die Kennzeichnung gemäß ISPM 15 muss grundsätzlich dem nachfolgenden Layout (inkl. Rahmen und Trennlinie) entsprechen. Sie kann ein- oder mehrzeilig erfolgen. Die Kennzeichnung muss lesbar, dauerhaft und sichtbar vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht sein. Sie darf nicht per Hand aufgemalt sein. Die Farben Rot oder Orange sind zu vermeiden.

0000 = Registriernummer inkl. Region/Bundesland,
HT = Heat Treatment (Hitzebehandlung).

Das Kennzeichen dürfen nur Betriebe verwenden, die beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sind verwenden. Der Pflanzenschutzdienst vergibt die Registriernummer auf Antrag und nach Überprüfung des Betriebs. Die registrierten Betriebe werden mindestens einmal im Jahr auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15 überprüft.

Mehr unter www.gpal.epal-pallets.org